In Deutschland hängt die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Erben in Steuerklasse I (z. B. Kinder oder Ehepartner) profitieren von höheren Freibeträgen:
Der über den Freibeträgen liegende Wert der Immobilie wird gestaffelt besteuert. Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um die Steuerlast korrekt zu berechnen.
Selbst genutzte Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden. Beispielsweise müssen Ehepartner oder Kinder das Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnen, um von der Steuer befreit zu sein.
Erben mehrere Personen eine Immobilie, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Verwaltung und Nutzung der Immobilie muss in der Regel einstimmig entschieden werden. Möglichkeiten sind:
Eine frühzeitige, professionelle Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden.
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